(BPP) Anlässlich der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes sagte der FDP/DVP Abgeordnete Andreas Glück, Mitglied im Finanzausschuss des Landtags:
„Die FDP/DVP Fraktion kritisiert, dass bei der neusten Novelle des Landesbesoldungsgesetzes vor allem die Beamtinnen und Beamten der unteren Besoldungsstufen zu kurz gekommen sind. Wenn die Regierungskoalition etwas gegen den Fachkräftemangel tun möchte und den öffentlichen Dienst attraktiver machen will, muss sie sich weniger auf die oberen Gehaltsgruppen fokussieren, sondern die Eingangsbesoldung gerade der unteren Beamten- und Besoldungsgruppen verbessern. Die FDP/DVP Fraktion begrüßt die bessere Vergütung der Mitarbeiter des Landes, eine höhere Besoldungsstufe für Schulleitungen von Gemeinschaftsschulen mit Oberstufen lehnen wir jedoch ab.
Bereits in unserem Impulspapier für einen stabilen Schulfrieden aus dem Jahr 2014 hat die FDP/DVP-Fraktion sich gegen gymnasiale Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen ausgesprochen. Einst war dies auch die Überzeugung der Christdemokraten im Land. Leider sind die eigenen Positionen der CDU in der Koalition offensichtlich unter die grünen Räder gekommen. Nach wie vor sind wir der Auffassung, dass durch Oberstufen an Gemeinschaftsschulen den Beruflichen Gymnasien ohne Not Konkurrenz gemacht wird. Wir beantragen deshalb hiermit, auf die Stellenhebungen für die Schulleitungen von Gemeinschaftsschulen mit Oberstufen zu verzichten. Stattdessen schlagen wir vor, die hierfür vorgesehenen 500 000 Euro in Zulagen für Rektoren von Haupt- und Werkrealschulen zu investieren. Diese sind schlechter eingruppiert als alle anderen Schulleitungen weiteführender Schulen. Das ist ungerecht.“
Quelle: FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

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