Der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters geht eigentlich schnell und einfach. Zumindest verspricht es so die diversen Preis-Vergleichsportale. Die Politik befürwortet ebenfalls die eher kurzfristige Bindung der Verbraucher an die Energieversorger und eine transparente Preispolitik der Versorger. Auch Verbraucherschützer wünschen sich, dass die Kunden. den Anbieter häufiger wechseln. Denn so wird der Wettbewerb angekurbelt, was sich positiv auf den Preis für Strom auswirkt.

Widerstand beim Wechsel

Neuerdings häufen sich allerdings die Berichte über die Abweisung des Wechselwunsches durch den Anbieter. Die Energieversorger lehnen immer öfter Verbraucher als potenzielle Neukunden ab, die mit einem Anbieterwechsel Kosten sparen wollen. Besonders betroffen sind Kunden, die häufig den Anbieter wechseln und dabei Neukunden-Angebote in Anspruch nehmen.

Das Internetportal Wechselpilot hat 20.000 Verträge aus dem Bereich Strom analysiert und dabei festgestellt, dass die Zahl der Ablehnungen in den letzten Jahren um etwa 15 Prozent gestiegen ist. Besonders betroffen sind Kunden mit einem geringen Energieverbrauch. Zusätzlich werden eher Verbraucher abgelehnt, die von einem Billig-Anbieter wechseln wollen als Kunden, die von einem anderen Grundversorger wechseln.

Laut Wechselpilot Gründer Jan Rabe nutzen die Energieversorger Vattenfall, Gasag und Strogon besonders häufig ihr Recht auf Vertragsverweigerung und Ablehnung von Neukunden bei Stromverträgen und anderen Energien. Die Quoten der Unternehmen sind überdurchschnittlich hoch und betragen zwischen 19 und 27 Prozent. Wechselwillige Kunden sind für die Energieunternehmen unattraktiv. Die Versorger richten ihren Fokus stattdessen darauf, einen Kunden zu gewinnen und möglichst lange zu halten. Dabei unterbreiten die Energieversorger den Neukunden Bonuszahlungen für das erste Jahr, um im zweiten und dritten Jahr Gewinne mit den dann regulären Preisen zu erwirtschaften. Ein Verbraucher, der häufig wechselt, ist daher nicht unbedingt der Wunschkunde der Unternehmen.

Wichtig für den Verbraucher ist es zu wissen, dass selbst bei einer Ablehnung niemand vom Strom abgeschaltet wird. Jeder Kunde hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Energieversorgung durch den Grundversorger. Klappt der Wechsel nicht, wird der Verbraucher also automatisch weiterhin mit Strom oder Gas beliefert. Die Ablehnung der Energieunternehmen bezieht sich immer auf Sondertarife der Anbieter. Die Grundversorgung mit Strom ist davon nicht betroffen.