Die Urlaubskasse Bau gehört zu den wichtigsten Absicherungen für Betriebe und Arbeitnehmer im Baugewerbe. Mit ihr wird sichergestellt, dass Arbeitgeber keinen vollen Jahresurlaub zahlen müssen, obwohl der Mitarbeiter nur einen Teil des Jahres beschäftigt war.
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Die Grundlage: Der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern auf dem Bau
Um den Sinn der Urlaubskasse zu verstehen, ist zunächst ein gewisses Grundlagenwissen über den Urlaubsanspruch als Arbeitnehmer im Baugewerbe notwendig. Nach dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) beträgt der Erholungsurlaub pro Jahr 30 Tage. Der Urlaub soll möglichst zusammenhängend genommen werden, um seinen Zweck (Erholung des Mitarbeiters) zu erfüllen. Bei einer Fünf-Tage-Woche erwirbt ein Angestellter alle 12 Arbeitstage einen Urlaubstag. Der bundesweit gültige Tarifvertrag sieht jedoch vor, dass bereits ab einer Beschäftigungsdauer von sechs Monaten der volle Jahresurlaub in Anspruch genommen werden kann. Daraus ergibt sich für den Arbeitgeber ein entscheidendes Risiko: Der Mitarbeiter kann seinen vollen Urlaub nehmen, obwohl er kein ganzes Jahr im Betrieb beschäftigt war. Kündigt er im Anschluss, wurde ihm mehr Urlaub gewährt, als ihm eigentlich zusteht. Hier kommt die Urlaubskasse Bau (SOKA) ins Spiel.
Sinn und Zweck der Urlaubskasse Bau
Die Urlaubskasse dient firmenübergreifend als Absicherung für den Arbeitgeber. Für jeden Mitarbeiter zahlt der Betrieb zu Beginn des Jahres oder bei Einstellung einen prozentualen Anteil vom Gehalt in die Kasse ein. Dieser Betrag entspricht dem errechneten Lohn, der auf die 30 Urlaubstage entfällt. Kündigt der Mitarbeiter nun und hat seinen vollen Urlaub bereits in Anspruch genommen, ohne ein volles Jahr beschäftigt gewesen zu sein, erhält der Arbeitgeber von der Urlaubskasse Bau eine Entschädigung. Dadurch sinkt das finanzielle Risiko für den Betrieb, zugleich kann dem Mitarbeiter aber bereits nach einem halben Jahr Beschäftigungsdauer der volle Urlaub gewährt werden.
Fluktuation im Baugewerbe: Der Hauptgrund für die Einführung der Urlaubskasse
Der wichtigste Grund für die Einführung der Urlaubskasse Bau ist die hohe Fluktuation, die in der Baubranche herrscht. In Zahlen bedeutet das: Weniger als 36 Prozent aller Arbeitnehmer sind länger als sechs Monate, weniger als 53 Prozent länger als ein Jahr beim selben Arbeitgeber beschäftigt. Um den finanziellen Verlust für Betriebe in Grenzen zu halten, wurde die Urlaubskasse ins Leben gerufen. Sie soll darüber hinaus sicherstellen, dass jeder Angestellte maximal 30 bezahlte Urlaubstage im Jahr nehmen kann – unabhängig davon, wie oft er die Firma wechselt. Jeder Arbeitnehmer auf dem Bau wird bei der Kasse registriert, was auch für Kündigungen und Neueinstellungen gilt. Dank dieses Systems weiß der folgende Arbeitgeber, wie viele Tage bereits in Anspruch genommen wurden und kann den verbleibenden Urlaub ausrechnen.
Weitere Vorteile des Urlaubsverfahrens
Neben den bereits genannten Punkten hat die Urlaubskasse Bau (das sogenannte Urlaubsverfahren) noch weitere Vorteile. Dazu gehören vor allem die folgenden drei:
- Die Gewährung von Urlaub ist unabhängig von der tatsächlichen Beschäftigungsdauer möglich. Damit genießen Arbeitnehmer mehr Freiheiten und müssen sich nicht für eine bestimmte Zeit an den Betrieb binden. Der Arbeitnehmer hingegen kann ohne Risiko bereits am ersten Tag der Beschäftigung den vollen Urlaub gewähren, da er bei einer Kündigung des Mitarbeiters den Verlust ersetzt bekommt.
- Die Urlaubskosten werden gleichmäßig über das gesamte Jahr verteilt. Das bedeutet, dass die finanziellen Aufwendungen anteilig auf die Betriebe aufgeteilt werden, in denen der Arbeitnehmer auch tatsächlich beschäftigt ist. Der erste Betrieb finanziert also nicht den Urlaub, den eigentlich der zweite oder dritte Betrieb zahlen müsste.
- Das System funktioniert auch über mehrere Jahre. Dieser Punkt kommt unter anderem dann zum Tragen, wenn der Mitarbeiter seinen Urlaub ansparen und erst nach einigen Jahren nehmen möchte.