Nicht selten kommt es vor, dass man in einer Situation steckt, in der man sich fragt, ob man unter Umständen einen Strafverteidiger benötigt. Grundsätzlich ist ein Anwalt oft sehr hilfreich, da er in rechtlich problematischen Fällen kompetenten Beistand leisten kann. Jedoch verzichten viele Menschen auf einen Strafverteidiger, obwohl es oftmals empfehlenswert wäre – oft wird dann damit argumentiert, dass das doch gar nicht nötig sei. Aus diesem Grund soll es im Folgenden um die Frage gehen, wann man einen Strafverteidiger benötigt und warum das eigentlich der Fall ist.

Wann macht die Beauftragung eines Strafverteidigers Sinn?

Die Antwort auf die Frage, ab welchem Zeitpunkt man einen Strafverteidiger benötigt, ist im Prinzip recht schnell beantwortet: Immer, wenn man als Beschuldigter Teil eines Strafverfahrens ist, sollte man sich unbedingt um einen Strafverteidiger kümmern. Das gilt auch dann, wenn man die Tat, wegen der man in das Strafverfahren involviert ist, tatsächlich begangen hat und keine Angst vor der zu erwartenden Strafe hat.

Aber warum? Das Strafmaß hängt immer vom Richter ab – ganz egal wie sehr man die Tat bereut. Letztendlich entscheidet dieser darüber, welche Strafe angemessen erscheint und kann sich im schlimmsten Fall auch irren. Es kann natürlich auch sein, dass man Verteidigungsansätze oder Rechtfertigungsansätze nicht erkennt, die ein versierter Anwalt erkannt hätte. Da es um die eigene Zukunft geht, sollte man nichts dem Zufall überlassen und besser auf einen Strafverteidiger wie zum Beispiel auf einen Strafverteidiger in Köln setzen, falls man aus der Nähe kommt.

Was spricht dagegen, sich selbst zu vertreten?

Grundsätzlich steht jedem Beschuldigten ein Verteidiger zu und das aus gutem Grund. Als normaler Bürger kann es schnell ziemlich überfordernd sein, wenn man selbst Gespräche mit der Polizei oder im schlimmsten Fall mit der Staatsanwaltschaft oder dem Richter vor Gericht führen muss. Ein Anwalt hingegen ist solche Prozesse gewohnt und weiß genau, worauf es ankommt.

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold

Wenn man sich unschuldig fühlt, kann es durchaus sein, dass man einen Fehler begeht, den man später bereuen könnte: In der Regel ist es keine gute Idee, andere davon überzeugen zu wollen, dass man doch wirklich unschuldig ist. Natürlich scheint das im ersten Moment eine angebrachte und nur menschliche Reaktion zu sein. Allerdings bringt sie leider so gut wie gar nichts – schließlich gibt es auch offensichtlich schuldige Täter, die immer wieder darauf plädieren, unschuldig zu sein. Hinzu kommt, dass getätigte Aussagen unter Umständen zum Verhängnis werden können. Hier sollte man lieber einen Anwalt für sich sprechen lassen.

Wann sollte man sich an einen Anwalt wenden?

In der Regel bekommt man einen Anhörungsbogen von der Polizei zugeschickt oder wird von der Polizei vorgeladen. Wenn das der Fall ist, sollte man sich so früh wie nur möglich an einen Strafverteidiger wenden. Vor allem dann, wenn man eine Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft erhalten hat, ist schnelles Handeln gefragt. Denn das Ermittlungsverfahren ist bereits abgeschlossen, wenn man die Anklageschrift bekommt und dieses Verfahren ist ein wesentlicher Teil des Strafverfahrens.

Prävention kann sinnvoll sein

Manchmal ist es so, dass man zwar noch nichts erhalten hat, aber das Gefühl hat, dass ein Strafverfahren eingeleitet wurde. In einem solchen Fall kann es nichtsdestotrotz sinnvoll sein, sich vorbeugend an einen Anwalt zu wenden.